FAQ: Details zum neuen Netztarif
Hier stehen die Feinheiten der neuen Regeln. Jede Antwort nennt ihre Quelle. Quelle ist die SNE-G-V (BGBl. II Nr. 299/2026), wenn nicht anders angegeben.
Zeitleiste bis 2030
- 12.10.2026: SNE-G-V kundgemacht
- BGBl. II Nr. 299/2026
- Struktur, keine Preise
- 11.11.2026: Netzbetreiber melden Bereitschaft
- Leistungspreis auf Netzebene 7 (§ 6 Abs. 3b)
- Dez. 2026: Tarifverordnung (SNE-T-V) erwartet
- Preise je Netzbereich
- Bis dahin: Modellwerte der E-Control
- 1.1.2027: Neue Struktur in Kraft
- Leistungspreis + Arbeitspreis (§ 5 Abs. 1)
- Pauschale entfällt
- Messentgelt entfällt
- Spitze = höchster Viertelstundenwert im Monat (§ 3 Abs. 1)
- 1.1.–30.11.2027: Übergang Netzebene 7
- Ein Preis je kW (§ 6 Abs. 3a)
- Keine 10-kW-Staffel
- Kein 2-kW-Minimum
- 1.10.2027: Winter-Niedrigpreis (WiNAP)
- Oktober–März, 23–5 Uhr (§ 7 Abs. 4, § 32 Abs. 4)
- Höhe noch offen
- Flexible Entnahme spätestens ab jetzt (§ 32 Abs. 5)
- 1.12.2027: Reguläres Modell
- Eigener Preis über 10 kW (§ 6 Abs. 2), Modell: doppelt
- Mindestens 2 kW (§ 6 Abs. 3)
- 31.12.2027: Erneuerbaren-Förderpauschale
- 19,02 €/Jahr bis Ende 2027 (Verordnung 2025)
- Wert ab 2028 offen
- bis 30.6.2028: Spätester Start im Netzbereich
- Übergangszeit je Netzbereich verschiebbar (§ 6 Abs. 3b)
- 2028: Nächste Stufe
- Mehr Leistungspreis, weniger Arbeitspreis (§ 5 Abs. 1)
- App: Zwischenwert
- 1.1.2029: Endstufe 50 : 50
- Ankündigung der E-Control
- App: Endstufe ab 2029
- 1.1.2030: Unterbrechbare Tarife enden
- Reguläres Netznutzungsentgelt (§ 34 Abs. 4)
- 31.12.2030: Speicher-Befreiung endet
- Für neue systemdienliche Speicher (§ 33 Abs. 1)
Funktioniert der Rechner für ganz Österreich?
Ja. Die neuen Regeln gelten für alle Netzbetreiber in Österreich. Die Preise ab 2027 sind Modellwerte der E-Control für ganz Österreich.
Die Preise für 2026 („heute“) hängen vom Netzbereich ab. Die App kennt alle 14 Netzbereiche der SNE-V 2018.
Die App erkennt den Netzbereich aus der Zählpunktnummer in Ihrer Datei. Die Nummer beginnt mit dem Code des Netzbetreibers, zum Beispiel AT001000 für Wiener Netze. Hat Ihre Datei keine Zählpunktnummer, wählen Sie den Netzbereich in Schritt 3.
Ihr Netzbetreiber ist ein kleines Unternehmen, zum Beispiel ein Stadtwerk? Dann gelten die Preise Ihres Netzbereichs. Meist ist das Ihr Bundesland. Nur das Messentgelt kann anders sein.
Die App erkennt das Format aus der Datei. Diese Exporte haben wir mit echten Dateien geprüft:
- Wiener Netze – Smart Meter-Webportal (Viertelstundenwerte)
- Linz Netz – Viertelstundenwerte, auch mit Daten der Energiegemeinschaft
- Österreich-Format (ebUtilities, AT-Format, Viertelstundenwerte)
- Lastprofil für den E-Control Tarifkalkulator
Quelle: SNE-G-V Preise 2026: SNE-V 2018 § 5 Abs. 1 Z 6 und § 6 (BGBl. II Nr. 305/2025)
Wie berechnet die App die Monatsspitze?
Die App nimmt den höchsten Viertelstundenwert (kWh) des Monats und multipliziert ihn mit 4.
Das Ergebnis ist die durchschnittliche Leistung über 15 Minuten. So definiert die Verordnung den „Viertelstundenleistungswert“.
Es gibt keinen Mittelwert über eine Stunde. Ein Mittelwert über vier Viertelstunden würde die Spitze zu niedrig zeigen.
Beispiel: 0,9 kWh in 15 Minuten sind 3,6 kW.
Quelle: SNE-G-V § 2 Abs. 1 Z 17, § 3 Abs. 1
Zahle ich mindestens 20 % meiner vereinbarten Leistung?
Nein. Die 20-%-Regel gilt nur auf den Netzebenen 1 bis 6.
Haushalte sind auf Netzebene 7. Dort zählen mindestens 2 kW.
Ausnahme: Kleinstanschlüsse (bis 16 A einphasig oder 6 A dreiphasig).
Quelle: SNE-G-V § 6 Abs. 3, § 2 Abs. 1 Z 7
Fallen Pauschale und Messentgelt weg?
Ja, ab 2027. Das Netznutzungsentgelt hat dann nur einen Leistungspreis und einen Arbeitspreis.
Ein Messentgelt kommt in der Verordnung nicht mehr vor.
Die Kosten stecken im Leistungspreis. Die E-Control rechnet 54 € Pauschale und 28,80 € Messentgelt in den Startwert von rund 19 €/kW ein.
Das Netzverlustentgelt bleibt (ct/kWh).
Quelle: SNE-G-V § 2 Abs. 1 Z 11, § 5 Abs. 1, § 12
Was gilt von Jänner bis November 2027?
Ein Übergang für Netzebene 7: ein einheitlicher Preis je kW für die ganze Spitze.
Es gibt keine 10-kW-Staffel und kein Minimum von 2 kW.
Ab Dezember 2027 gilt das reguläre Modell.
Die App rechnet so. Als Preis nimmt sie den Startwert der E-Control.
Quelle: SNE-G-V § 6 Abs. 3a
Wann beginnt der Leistungspreis bei meinem Netzbetreiber?
Grundsätzlich am 1. Jänner 2027.
Die Übergangszeit kann je Netzbereich verschoben werden, bis spätestens 30. Juni 2028.
Die Netzbetreiber melden ihre Bereitschaft bis 11. November 2026.
Die App nimmt den Start am 1. Jänner 2027 an.
Quelle: SNE-G-V § 6 Abs. 3b
Was bedeuten „10 kW“ und „Mittelwert der zwei höchsten Werte 2026“?
Diese Regel gilt für Anschlüsse auf Netzebene 7, die vor 2027 bestehen.
Es zählt der höchste Wert aus: 10 kW, der vereinbarten Leistung per 31.12.2026 und dem Mittelwert der zwei höchsten Monatsspitzen 2026.
Nach unserem Verständnis legt das die netzwirksame Leistung Ihres Anschlusses fest. Für den monatlichen Leistungspreis zählt die Monatsspitze, mindestens 2 kW.
Diese Frage ist noch offen. Sie steht unter „Offene Fragen“ auf der Startseite.
Quelle: SNE-G-V § 34 Abs. 1, § 6 Abs. 3
Gibt es günstigere Zeiten?
Sommer (SNAP): 1. April bis 30. September, 10–16 Uhr. Die App rechnet mit −20 % wie 2026.
Winter (WiNAP): 1. Oktober bis 31. März, 23–5 Uhr, erstmals ab 1. Oktober 2027. Die Höhe ist noch offen. Die App rechnet ihn noch nicht.
Beide gelten nur mit Viertelstundenwerten.
Quelle: SNE-G-V § 7 Abs. 3–5, § 32 Abs. 4
Was ist eine flexible Entnahme?
Der Netzbetreiber darf Ihre Leistung begrenzen: zwei Zeitfenster zu je zwei Stunden pro Tag.
Netzebene 7: mindestens 4 kW begrenzbar, mindestens 4 kW bleiben frei (außer die ganze Leistung ist begrenzbar).
Dafür gibt es einen eigenen Leistungspreis. Die Vereinbarung gilt grundsätzlich 10 Jahre.
Die App rechnet das nicht.
Quelle: SNE-G-V § 10
Zahle ich für PV-Einspeisung ein Netzentgelt?
Nein. Das Netznutzungsentgelt zahlen nur Entnehmer.
Das Netzverlustentgelt für Einspeiser gilt erst ab 5 MW.
Die App rechnet nur mit dem Bezug aus dem Netz.
Quelle: SNE-G-V § 5 Abs. 1, § 12 Abs. 1
Warum sind die Preise ab 2027 nur Schätzungen?
Die SNE-G-V regelt nur die Struktur.
Die Preise kommen mit der Tarifverordnung (SNE-T-V), erwartet im Dezember 2026.
Bis dahin nutzt die App die Modellwerte der E-Control. Sie gelten für ganz Österreich.
Quelle: SNE-G-V § 1 Abs. 1, § 6 Abs. 2
Wann ist die Endstufe erreicht?
Die Verordnung sagt nur: Der Anteil des Leistungspreises steigt stufenweise.
Die E-Control kündigt die Endstufe 50 : 50 für 1. Jänner 2029 an.
Die App folgt dieser Ankündigung: Endstufe ab 2029, 2028 ist ein Zwischenwert.
Quelle: SNE-G-V § 5 Abs. 1